Rechtsanwalt in Greifswald Olaf Genschmar

Zivilrecht,Arbeitsrecht,Sozialrecht,Vertragsrecht

Rechtsanwalt Herr Olaf Genschmar

Auf dem (facettenreichen) Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts berät und vertritt RA Genschmar private wie gewerbliche Mandanten. Dabei beschränkt sich die Arbeit des RA Genschmar nicht lediglich auf die dem Leser bekannte Arten der Vollstreckung von Geldforderungen (Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, Konten- bzw. Lohnpfändung). Einen wesentlichen Teil seiner Tätigkeit nimmt vielmehr die Betreuung im Falle der Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung von Immobilien und Grundstücken ein.

 

Im Bereich des Immobilien- und Grundstücksrechts berät RA Genschmar private wie gewerbliche Mandanten rechtsgebietsübergreifend vom Erwerb, über die Betreibung/Verwaltung bis zur Veräußerung von Objekten. Dabei beschränkt sich RA Genschmar nicht nur auf die juristischen Belange, sondern bietet darüber hinaus Unterstützung bei allen rechtlichen Fragen von Finanzierungsvorhaben, unter anderem die juristische Einordnung von Kosten-Nutzen-Analysen, rechtliche Begleitung von Bankgesprächen und Kreditanfragen, Hilfe und Beratung bei der Erstellung und Auswertung von Gutachten sowie fachliche Betreuung in allen Fragen von Grundstücksverträgen.
Selbstverständlich steht RA Genschmar auch bei Vertragsvorbereitungen, Vermietungen, bei Fragen steuerlicher Konsequenzen sowie bei generellen Verhandlungen und Beratungen als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

Im Bereich der Unternehmensnachfolge unterstützt RA Genschmar in allen rechtlichen Belangen vom ersten Kontakt, Verhandlungen, Vorbereitung und Abschluss von Verträgen bis zur endgültigen Abwicklung aller Vereinbarungen. Die Übertragung eines Unternehmens bedeutet für den Inhaber und seinen Nachfolger eine zeitliche, emotionale und wirtschaftliche Zäsur. Der Übergang erfolgt in der Regel langfristig. Daher ist eine frühzeitige Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen unter Einbeziehung wirtschaftlicher Gegebenheiten Grundlage einer erfolgreichen Unternehmensübertragung. Selbstverständlich gehört darüber hinaus die Unterstützung des Mandanten bei der Auswahl geeigneter Kandidaten und Objekte und die Überwachung der rechtlich einwandfreien Abwicklung der Verträge zum Leistungsspektrum.

 

Selbstverständlich steht RA Genschmar auch gern beratend auf den Gebieten des Strafrechts, des Allgemeinen Zivilrechts und des Verwaltungsrechts den rechtssuchenden Mandanten zur Seite. Gerade auf dem letztgenannten Rechtsgebiet vertritt RA Genschmar die jeweiligen Mandanten bei Auseinandersetzungen mit Behörden. Hierzu gehören beispielsweise Probleme auf den Gebieten Luftrecht, Baurecht, Gewerberecht, etc.

 

Das Musikrecht bezeichnet RA Genschmar als persönliches "Steckenpferd". Rechtssuchenden wird dabei nicht nur eine isolierte juristische Beratung geboten, vielmehr ist diese gepaart mit einem fundierten Verständnis und Wissen in den Bereichen Musiktheorie, des praktischen Musizierens sowie auf technischer Seite im Umgang mit Konzert- und Eventtechnik. Dem fachkundigen Leser wird beispielsweise bekannt sein, dass die Beurteilung der Frage, ob ein Musikstück ein Cover oder ein Arrangement eigenen geistigen Schaffens darstellt, erhebliche finanzielle Bedeutung haben kann; insbesondere, wenn es um die Beantwortung urheberrechtlicher Fragen geht.




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