Rechtsanwalt in Greifswald Olaf Genschmar

Zivilrecht,Arbeitsrecht,Sozialrecht,Vertragsrecht

Die Kanzlei bietet ihr Dienstleistungsangebot sowohl privaten als auch gewerblichen Mandanten an.

Das Tätigkeitsfeld beschränkt sich dabei bewusst nicht auf einzelne Rechtsgebiete. Die Erfahrung hat gezeigt, dass mit rechtsgebietsübergreifenden Kenntnissen eher ein für den Mandanten befriedigenderes Ergebnis erzielt werden kann als durch eine isolierte rechtsgebietsspezifische Betrachtung.

Derzeit nimmt die Bearbeitung zivilrechtlicher Aufgabenstellungen einen grossen Anteil der Kanzleitätigkeit in Anspruch.
Ursache hierfür ist zum einen, dass in zivilrechtlichen Fragen der grösste Beratungsbedarf besteht und zum anderen, dass das Zivilrecht eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete auf sich vereinigt.
Hierher gehören Fragen des Vertragsrechts (Kaufrecht, Miet- und Leasingrecht, Fernabsatzrecht), Fragen des Grunderwerbs, der Sachmängelhaftung, des Erb- und Familienrechts (einschliesslich Unterhaltsprobleme) genauso, wie Fragen des Zwangsvollstreckungs- und das Zwangsversteigerungsrechts.
Aus dem letztgenannten Gebiet sind dem geneigten Leser sicherlich die Begriffe "Mahn-" oder "Vollstreckungsbescheid" ebenso bekannt wie er möglicherweise weiss, dass nicht selten Parallelen zu anderen Rechtsgebieten bestehen, wenn es darum geht, Ansprüche durchzusetzen oder - falls erforderlich - Massnahmen einer Vollstreckung abzuwehren.

In den meisten Fällen wird ein Rechtsanwalt aufgesucht, wenn ein Rechtsstreit in Aussicht steht oder bereits begonnen hat.
Dabei kann ein Rechtsanwalt oft bereits helfen, im Vorfeld gerichtliche Verfahren von vornherein zu vermeiden, was in der Regel Geld, Ärger und Zeit spart.
Denn z.B. bei Vertragsverhandlungen kann der Rat eines Rechtsanwalts nützlich und erforderlich sein, da oft mehrdeutig auslegbare Vertragsinhalte zu erheblichen Rechtsverlusten führen können, wenn ein Vertrag erst einmal unterschrieben ist.
Eine Reihe von Fällen zeigt immer wieder, dass das sogenannte "Kleingedruckte" in vorformulierten Verträgen im Nachhinein zu nicht unerheblichen Nachteilen insbesondere bei Verbrauchern führen kann.


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